Besonders durch die elterliche und schulische Erziehung werden die Grundrechte von Kindern fortwährend und bedenkenlos massiv verletzt. Seit der Pädagogisierung der kindlichen Erziehung, das heißt ihrer Systematisierung und Theoretisierung ab dem 17., vor allem aber dann im 18. und 19. Jahrhundert, ist Erziehung zu einer Selbstverständlichkeit geworden, zu einem nicht zu hinterfragendem Axiom*. Ab dieser Zeit entstanden all die verschiedenen pädagogischen Richtungen bis in die Gegenwart. Zuvor geschah kindliches Lernen durch Beobachtung und Nachahmung der Älteren, durch Ausprobieren und wenn notwendig auch durch Anleitung, doch nicht in einer systematischen Art und Weise. Es war gegenwartsbezogen und nicht auf ein fernes Ziel gerichtet. Erziehung geschah individuell, bestehenden Gegebenheiten und Erfordernissen entsprechend, dem Vermögen und der Bereitschaft des jeweiligen Kindes angepasst. Es galt nicht, vorbestimmte Lernziele zu erreichen, sondern Kinder dahin zu bringen, mit ihren Aufgaben und in ihrem sozialen Umfeld zurecht zu kommen. EKKEHARD VON BRAUN- MÜHL macht deutlich: „Kinder (...) lernen an Sachen, Problemen, Erfahrungen, und wenn deren Wirklichkeit nicht durch pädagogische Manipulationen verfälscht wird, behalten sie ein starkes Lernbedürfnis, das sie selbstbestimmt und selbstverantwortlich befriedigen – nicht isoliert von ihrer Umgebung, aber im gleichberechtigten Austausch mit ihr“