3.7 Terrorismusverfahren / Islamischer Staat Gestützt auf Informationen, welche der Nachrichtendienst des Bundes an die BKP weitergeleitet hatte, eröffnete die BA im März 2014 eine Strafuntersuchung vorerst gegen unbekannte Täterschaft, in der Folge gegen drei mutmassliche Anhänger der Gruppe Islamischer Staat (IS) wegen Verdachts der Unterstützung einer kriminellen Organisation (Art. 260ter StGB), der Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht (Art. 224 StGB), der strafbaren Vorbereitungshandlungen (Art. 260bis StGB), der Pornografie (Art. 197 StGB) und der Förderung der rechtswidrigen Ein- und Ausreise sowie des rechtswidrigen Aufenthalts (Art. 116 Ausländergesetz). Die Beschuldigten werden verdächtigt, einen terroristischen Anschlag in Europa geplant zu haben. Sie befinden sich seit Ende März 2014 in Untersuchungshaft. Aufgrund der internationalen Verflechtung des Falles wurden verschiedene Länder um Rechtshilfe ersucht. Aktuell stehen der Vollzug dieser Gesuche und die Auswertung der entsprechenden Daten im Vordergrund. Die BA arbeitet in diesem Fall auch eng mit den USamerikanischen Justizbehörden zusammen. Dazu wurde eine gemeinsame Ermittlungsgruppe aus Ermittlern der BKP und des FBI ins Leben gerufen. Diese Form der Zusammenarbeit beider Länder gründet auf dem seit 2006 geltenden «Operative Working Arrangement» (OWA; SR 0.360.336.1) zwischen der Schweiz und den USA im Bereich der Strafverfolgung terroristischer Aktivitäten. Der vorliegende Fall ist das erste Anwendungsbeispiel auf der Basis des OWA. Mit dem Instrument der gemeinsamen Ermittlungsgruppe können die gewonnenen Erkenntnisse aus den Ermittlungen laufend ausgetauscht werden. Grundsatz des OWA ist gleichzeitig die strikte Einhaltung der Rechtshilfevorschriften, d.h. das Abkommen verhindert jegliche Umgehung des Rechtshilfeweges. https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20061330/index.html