- Er legte sich mit dem Fedpol an – nun gibt ihm die Justiz recht
- Ex-Kaderpolizist und Whistleblower Thomas Walter hat das Amtsgeheimnis nicht verletzt, als er Interna an Mitarbeiter verschickte.
- Wurde von einem Sonderkommando heimgesucht: Ex-Ermittler Thomas Walther. Foto: Michele Limina
- Wurde von einem Sonderkommando heimgesucht: Ex-Ermittler Thomas Walther. Foto: Michele Limina
- Catherine Boss
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- Es war die schlimmste Nacht seines Lebens. An Schlaf war nicht zu denken. Nach einer Krankschreibung hätte er am folgenden Morgen wieder in sein Büro gehen sollen. Doch der Gedanke daran plagte ihn. Je später es wurde, desto klarer erkannte er, dass eine Rückkehr für ihn ausgeschlossen war. Und dann, kurz vor sechs Uhr, fasste er einen Entschluss: Er schickte seine Kündigung. Angehängt an das Mail war ein 144-seitiger Bericht mit schweren Vorwürfen gegen seine Vorgesetzten. Das war am 1. März dieses Jahres.
- Thomas Walther, 53, war bis vor wenigen Monaten Ermittler beim Bundesamt für Polizei, dem Fedpol. Bis 2015 leitete der Freiburger die nationale Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität, genannt Kobik. Danach war er Ermittler für Wirtschaftsdelikte.
- Selten kommt es vor, dass sich Kaderleute des Bundes gegen ihre Arbeitgeber auflehnen. Whistleblower findet man sonst eher in unteren Chargen. Doch Thomas Walther war sich sicher, dass im Bundesamt für Polizei Missstände herrschten, die es zu beseitigen galt. Es seien Kinder – auch aus der Schweiz – unnötig lange von Pädophilen missbraucht worden, weil man die Arbeit der Kobik behindert habe: Davon ist er auch heute noch überzeugt, wie er auf Anfrage sagt. Es habe Kompetenzgerangel und Behinderungen gegeben. Über Jahre. In seinem Bericht schrieb er auch, die Dossiers der Kobik seien praktisch ungeschützt im Internet gewesen. Eine «selbstgebastelte Firewall» sei weder von einer externen Firma überprüft worden, noch hätte sie genügend Schutz für heikle Daten geboten.
- Das Mail mit seiner Kündigung verschickte er damals in der Morgendämmerung nicht nur an Fedpol-Chefin Nicoletta Della Valle, sondern auch an Bundesrätin Simonetta Sommaruga, an drei Mitglieder des Leitungsausschusses der Kobik sowie an rund tausend Fedpol-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter. Er wollte seine Sicht darstellen, nachdem im Amt schlecht über ihn geredet wurde, erklärt er.
- Die Reaktion des Fedpol darauf war heftig. Und – wie sich jetzt zeigt – ohne Rechtsgrundlage.
- Wie ein Krimineller durchsucht
- Innert Stunden nach Erhalt des Mails liess die Fedpol-Chefin ein Sonderkommando der Kantonspolizei Freiburg an Walthers Wohnort schicken. Dort wurde er vor den Augen der Nachbarn wie ein Krimineller durchsucht. Später stiess ein Ermittler der Bundeskriminalpolizei dazu und beschlagnahmte alle Waffen. Das Fedpol nannte es hinterher: «vorsorglich eingezogen». Die Aktion dauerte Stunden. Und weder die Freiburger noch der Bundespolizist konnten einen Durchsuchungsbefehl vorweisen. Sie reichten auch später keinen nach.
- Der Albtraum war damit nicht vorbei. Vier Tage später machte das Fedpol bei der Freiburger Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) eine Meldung. Der Ex-Kadermann sei eine Gefahr für sich selbst und andere. Und noch einmal eine Woche später zeigte es ihn bei der Bundesanwaltschaft (BA) an. Es brauche ein Strafverfahren gegen ihn, denn er habe das Amtsgeheimnis verletzt, weil sein Bericht mit Interna und Namen von verdeckten Ermittlern an einen grossen Kreis von Adressaten gelangt sei. Zudem habe er Kinderpornografie und Gewaltdarstellungen verbreitet, weil darin Fotos von Kindern (stark abgedeckt) vorkamen. Mit den gleichen Argumenten setzte das Fedpol gleichentags noch eine fristlose Kündigung obendrauf.
- Aufsichtsbeschwerde gegen Fedpol eingereicht
- Die Niederlagen kommen nun für das Bundesamt für Polizei Schlag auf Schlag. Ende April wies eine Friedensrichterin die Kesb-Meldung ab. Eine Ärztin hatte nach der Sonderkommando-Aktion bescheinigt, dass Walther ungefährlich sei. Das Fedpol zog die Meldung trotzdem nicht zurück.
- Und vor zehn Tagen stellte die Bundesanwaltschaft das von Fedpol angestrengte Verfahren ein. Die zuständige Staatsanwältin kam zum Schluss, dass es kein Geheimnisverrat sei, wenn die eigene Chefin, die Bundesrätin und ein Ausschuss, der über die Kobik wacht, sensible Informationen erhalte.
- Zu prüfen war dann, ob Walther seinen Bericht an alle Fedpol-Mitarbeiter hatte schicken dürfen, also auch an solche, die nicht bei der Kobik arbeiteten. Die BA verlangte deshalb vom Fedpol per Verfügung interne Richtlinien oder Regeln dazu. Doch das Bundesamt konnte keine liefern. Sie existieren nicht. «Folglich liegt keine Amtsgeheimnisverletzung vor», steht in der Einstellungsverfügung vom 10. September 2018. Den Vorwurf der Verbreitung von Kinderpornografie und Gewaltdarstellungen hatte die BA schon gar nicht untersuchen wollen. Der Entscheid der BA hat zur Folge, dass auch die fristlose Kündigung infrage gestellt ist. Das Fedpol will sich auf Anfrage nicht dazu äussern.
- Der Ex-Ermittler seinerseits reagiert mit einer Aufsichtsbeschwerde gegen das Fedpol. Es sei festzustellen, dass die Hausdurchsuchung und die Beschlagnahmung seiner Waffen unverhältnismässig und rechtswidrig gewesen seien. Zudem liege Amtsmissbrauch vor, schreibt sein Anwalt dem Justizdepartement von Simonetta Sommaruga.
- * Dieser Artikel erschien am 23. September 2018 in der SonntagsZeitung.
- (SonntagsZeitung)
- Erstellt: 24.09.2018, 13:21 Uhr