- Heute wird im Innenausschuss des Deutschen Bundestags über das „Recht auf
 - Verschlüsselung“ diskutiert. In Anbetracht der nach wie vor alarmierenden Lage
 - bei IT-Sicherheit und Datenschutz in Deutschland stellt sich die Frage, wieso
 - über ein solches Recht überhaupt noch Diskussionsbedarf besteht:
 - * Deutsche Alleingänge in der Verschlüsselung gehen regelmäßig und zielsicher schief, siehe De-Mail [[1](//www.ccc.de/system/uploads/64/original/CCC-de-mail-2011.pdf), [2](//www.ccc.de/system/uploads/126/original/stellungnahme-demail2013.pdf), [3](//www.ccc.de/system/uploads/128/original/demail_april2013.pdf)] und beA [[1](//www.chaos-darmstadt.de/2018/beA.html), [2](//www.ccc.de/de/updates/2018/bea)].
 - * Im Fokus der Gesetzgebungsverfahren liegt regelmäßig nicht etwa die Stärkung von Verschlüsselungstechnologien, sondern deren gezielte Schwächung, etwa durch Staatstrojaner oder Hintertüren bei Betreibern.
 - Der CCC wendet sich in Anbetracht dieser Schieflage mit einer [schriftlichen
 - Stellungnahme an die Ausschussmitglieder](//www.ccc.de/system/uploads/29
 - 4/original/CCC_Verschluesselung_staerken.pdf) (pdf).
 - Unsere Forderungen im Einzelnen:
 - * **Verschlüsselung muss die Regel werden, nicht die Ausnahme:**
 - Ein Recht auf Verschlüsselung muss nicht nur grundsätzlich gewährt, sondern
 - auch aktiv ausgebaut und vorangetrieben werden.
 - * **Verbot von Schwächung und Angriffen:**
 - Von staatlicher Seite bieten sich zwei grundsätzliche Möglichkeiten, in
 - verschlüsselte Kommunikation einzugreifen:
 - 1. Das Ausnutzen bekannter Schwachstellen. Diese Schwachstellen müssen dann aber geheimgehalten werden und können auch von Dritten in potentiell allen IT-Systemen ausgenutzt werden.
 - 2. Verpflichtung der Anbieter: Wenn Diensteanbieter und Betreiber gezwungen werden, ihre Anwendungen mit Hintertüren zu versehen, wird das Vertrauen der Nutzer und Nutzerinnen in die IT grundsätzlich erschüttert.
 - * **Verpflichtung zur Meldung von Sicherheitslücken:**
 - Werden Behörden Sicherheitslücken bekannt, sollen diese im Rahmen von
 - Responsible-Disclosure-Verfahren behoben und veröffentlicht werden.
 - * **Unabhängiges BSI:**
 - Der CCC wiederholt in diesem Zusammenhang seine Forderung nach einem
 - kompromisslosen und unabhängigen BSI. Solange das BSI dem Innenministerium
 - untersteht, kann es seinem Auftrag nicht kompromisslos gerecht werden, weil
 - die demselben Ministerium unterstellten Behörden konträre Interessen
 - verfolgen.
 - * **Verwendung von frei verfügbaren, offenen Protokollen:**
 - Als Irrweg haben sich Versuche erwiesen, Verschlüsselung halbherzig, mit
 - sogenannten Kompromissen, Ausnahmen und „besonderen Anforderungen“ individuell
 - umzusetzen. Diese Versuche scheitern an ihrer Komplexität, ihren offenkundigen
 - Schwächen und nicht zuletzt auch ihrer Sinnlosigkeit. Nur frei verfügbare,
 - überprüfbare und offene Protokolle sollen genutzt werden dürfen. Die
 - Verwendung von Verschlüsselungsverfahren, die nicht durch die internationale
 - Forschungsgemeinschaft geprüft wurden, muss ausgeschlossen sein.
 - * **Weiterentwicklung:**
 - Werden neue Kommunikationssysteme konzipiert, sind Verschlüsselungsverfahren
 - nach Stand der Technik von Anfang an zu berücksichtigen. Die Entwicklung und
 - regelmäßige Prüfung frei verfügbarer, offener Protokolle ist zu fördern.
 - Der CCC veröffentlicht seine Stellungnahme im Volltext: [Chaos Computer Club
 - (2019): Kompromisslose Verschlüsselung stärken](//www.ccc.de/system/uplo
 - ads/294/original/CCC_Verschluesselung_staerken.pdf) (pdf)
 
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