- Heute wird im Innenausschuss des Deutschen Bundestags über das „Recht auf
- Verschlüsselung“ diskutiert. In Anbetracht der nach wie vor alarmierenden Lage
- bei IT-Sicherheit und Datenschutz in Deutschland stellt sich die Frage, wieso
- über ein solches Recht überhaupt noch Diskussionsbedarf besteht:
- * Deutsche Alleingänge in der Verschlüsselung gehen regelmäßig und zielsicher schief, siehe De-Mail [[1](//www.ccc.de/system/uploads/64/original/CCC-de-mail-2011.pdf), [2](//www.ccc.de/system/uploads/126/original/stellungnahme-demail2013.pdf), [3](//www.ccc.de/system/uploads/128/original/demail_april2013.pdf)] und beA [[1](//www.chaos-darmstadt.de/2018/beA.html), [2](//www.ccc.de/de/updates/2018/bea)].
- * Im Fokus der Gesetzgebungsverfahren liegt regelmäßig nicht etwa die Stärkung von Verschlüsselungstechnologien, sondern deren gezielte Schwächung, etwa durch Staatstrojaner oder Hintertüren bei Betreibern.
- Der CCC wendet sich in Anbetracht dieser Schieflage mit einer [schriftlichen
- Stellungnahme an die Ausschussmitglieder](//www.ccc.de/system/uploads/29
- 4/original/CCC_Verschluesselung_staerken.pdf) (pdf).
- Unsere Forderungen im Einzelnen:
- * **Verschlüsselung muss die Regel werden, nicht die Ausnahme:**
- Ein Recht auf Verschlüsselung muss nicht nur grundsätzlich gewährt, sondern
- auch aktiv ausgebaut und vorangetrieben werden.
- * **Verbot von Schwächung und Angriffen:**
- Von staatlicher Seite bieten sich zwei grundsätzliche Möglichkeiten, in
- verschlüsselte Kommunikation einzugreifen:
- 1. Das Ausnutzen bekannter Schwachstellen. Diese Schwachstellen müssen dann aber geheimgehalten werden und können auch von Dritten in potentiell allen IT-Systemen ausgenutzt werden.
- 2. Verpflichtung der Anbieter: Wenn Diensteanbieter und Betreiber gezwungen werden, ihre Anwendungen mit Hintertüren zu versehen, wird das Vertrauen der Nutzer und Nutzerinnen in die IT grundsätzlich erschüttert.
- * **Verpflichtung zur Meldung von Sicherheitslücken:**
- Werden Behörden Sicherheitslücken bekannt, sollen diese im Rahmen von
- Responsible-Disclosure-Verfahren behoben und veröffentlicht werden.
- * **Unabhängiges BSI:**
- Der CCC wiederholt in diesem Zusammenhang seine Forderung nach einem
- kompromisslosen und unabhängigen BSI. Solange das BSI dem Innenministerium
- untersteht, kann es seinem Auftrag nicht kompromisslos gerecht werden, weil
- die demselben Ministerium unterstellten Behörden konträre Interessen
- verfolgen.
- * **Verwendung von frei verfügbaren, offenen Protokollen:**
- Als Irrweg haben sich Versuche erwiesen, Verschlüsselung halbherzig, mit
- sogenannten Kompromissen, Ausnahmen und „besonderen Anforderungen“ individuell
- umzusetzen. Diese Versuche scheitern an ihrer Komplexität, ihren offenkundigen
- Schwächen und nicht zuletzt auch ihrer Sinnlosigkeit. Nur frei verfügbare,
- überprüfbare und offene Protokolle sollen genutzt werden dürfen. Die
- Verwendung von Verschlüsselungsverfahren, die nicht durch die internationale
- Forschungsgemeinschaft geprüft wurden, muss ausgeschlossen sein.
- * **Weiterentwicklung:**
- Werden neue Kommunikationssysteme konzipiert, sind Verschlüsselungsverfahren
- nach Stand der Technik von Anfang an zu berücksichtigen. Die Entwicklung und
- regelmäßige Prüfung frei verfügbarer, offener Protokolle ist zu fördern.
- Der CCC veröffentlicht seine Stellungnahme im Volltext: [Chaos Computer Club
- (2019): Kompromisslose Verschlüsselung stärken](//www.ccc.de/system/uplo
- ads/294/original/CCC_Verschluesselung_staerken.pdf) (pdf)