- Unter Pädophilen sind es nicht wenige, die sich bewusst dafür entschieden haben, pädosexuell enthaltsam zu leben, sei es aus Angst vor einer Strafverfolgung oder aus Bedenken, einem Kind möglicherweise zu schaden – und sei es nur infolge sekundär zugefügter Schäden. Freilich bedeutet der Entschluss, pädosexuelle Kontakte zu vermeiden, in aller Regel nicht, völlig auf ein Sexualleben zu verzichten. Selbstbefriedigung ist für viele dieser Menschen (ähnlich wie zum Beispiel für viele Alleinstehende, Alte, Kranke, Behinderte oder Aidsvirusträger) die einzige Möglichkeit, sinnliche und lustvolle Erfahrungen zu machen; teilweise unter Verwendung pornografischer Darstellungen, mithilfe von Sexpuppen und anderen Hilfsmitteln. Gerade Pornografie kann in solchen Fällen eine individuelle Lösung bedeuten und eine Hilfe bei der Bewältigung sexueller Bedürfnisse sein, die anders nicht befriedigt werden können. Das bedeutet aber: Wenn – wie es gegenwärtig der Fall ist – erotische und pornografische Darstellungen von Kindern strafrechtlich verfolgt werden, entzieht man gerade jenen Pädophilen, die sich entschlossen haben, mit keinem Kind sexuell in Kontakt zu treten, häufig das einzige Mittel, mit dessen Hilfe sie das schaffen. Die rigorose Strafverfolgung von B e s i t z und n i c h t k o m m e r z i e l l e r B e s c h a f f u n g (z.B. Tausch) von „Kinderpornografie“ ist demnach kontraproduktiv zum beabsichtigten „Schutz“ von Kindern vor sexuellen Kontakten. Hier braucht es dringend eine strafrechtliche Änderung.