- 3.7 Terrorismusverfahren / Islamischer Staat
- Gestützt auf Informationen, welche der Nachrichtendienst
- des Bundes an die BKP weitergeleitet hatte,
- eröffnete die BA im März 2014 eine Strafuntersuchung
- vorerst gegen unbekannte Täterschaft, in der Folge
- gegen drei mutmassliche Anhänger der Gruppe Islamischer
- Staat (IS) wegen Verdachts der Unterstützung
- einer kriminellen Organisation (Art. 260ter StGB), der
- Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in
- verbrecherischer Absicht (Art. 224 StGB), der strafbaren
- Vorbereitungshandlungen (Art. 260bis StGB), der
- Pornografie (Art. 197 StGB) und der Förderung der
- rechtswidrigen Ein- und Ausreise sowie des rechtswidrigen
- Aufenthalts (Art. 116 Ausländergesetz). Die
- Beschuldigten werden verdächtigt, einen terroristischen
- Anschlag in Europa geplant zu haben. Sie befinden
- sich seit Ende März 2014 in Untersuchungshaft.
- Aufgrund der internationalen Verflechtung des Falles
- wurden verschiedene Länder um Rechtshilfe ersucht.
- Aktuell stehen der Vollzug dieser Gesuche und die
- Auswertung der entsprechenden Daten im Vordergrund.
- Die BA arbeitet in diesem Fall auch eng mit den USamerikanischen
- Justizbehörden zusammen. Dazu
- wurde eine gemeinsame Ermittlungsgruppe aus Ermittlern
- der BKP und des FBI ins Leben gerufen. Diese
- Form der Zusammenarbeit beider Länder gründet auf
- dem seit 2006 geltenden «Operative Working Arrangement»
- (OWA; SR 0.360.336.1) zwischen der Schweiz
- und den USA im Bereich der Strafverfolgung terroristischer
- Aktivitäten. Der vorliegende Fall ist das erste
- Anwendungsbeispiel auf der Basis des OWA. Mit dem
- Instrument der gemeinsamen Ermittlungsgruppe können
- die gewonnenen Erkenntnisse aus den Ermittlungen
- laufend ausgetauscht werden. Grundsatz des OWA
- ist gleichzeitig die strikte Einhaltung der Rechtshilfevorschriften,
- d.h. das Abkommen verhindert jegliche
- Umgehung des Rechtshilfeweges.
- https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20061330/index.html
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